Kosten & Kostenübernahme

Privatklienten
Du magst aus persönlichen Gründen nicht im öffentlichen Hilfesystem abgebildet sein, oder erfüllst nicht alle administrativen Voraussetzungen? Kein Problem für deine Zukunft! Häufig wird der Weg über ein privates Engagement gewählt. Für selbstzahlende Privatklienten oder deren Rechnungsempfänger ist eine steuerliche Geltendmachung oder z.B. eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung möglich, jedoch im Einzelfall von dir abzuklären.

Eingliederungshilfe Jugendamt
Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Teilhabe, Entwicklung – die Big Points der Eingliederungshilfe. Eine Beantragung und ggf. Kostenübernahme durch dein zuständiges Jugendamt sind bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation und Diagnostik ebenfalls denkbar. Je nach persönlicher Vorgeschichte ist eine Beantragung bis zum 21. Lebensjahr (Fortführung ggf. bis zum 27. Lebensjahr möglich).

AVGS & Arbeitsagentur & Jobcenter
Dein längerfristiges Coaching zu Beruflicher Orientierung & Persönlichkeitsentwicklung werden als AVGS-Leistungen von der zuständigen Agentur für Arbeit / Jobcenter bei Erfüllen der Voraussetzungen zu 100 % gefördert und sind somit für dich kostenfrei. Egal, ob als U25 (bis zum 25. Lebensjahr für junge Menschen) oder für ältere Erwachsene über 25 Jahre. Und egal, ob du Leistungsempfänger oder arbeitssuchend bist. Oder eine Selbstständigkeit anstrebst.

Unternehmensbeauftragung
Bei einer Beauftragung durch Unternehmen (z.B. Übergangsbegleitung Schule/Beruf, Mitarbeiterentwicklung, externe Betriebliche Sozialberatung, etc.) trägt das Unternehmen die Kosten – und beide haben einen Benefit: Eine stabilere Mitarbeiterbindung, ein gelungener Einstieg in die Berufswelt, eine sich entwickelnde berufliche Zukunft und Persönlichkeit, weniger Krankenstand. Nur um einige Beispiele zu nennen..

Honorarübersicht Stundensatz
(Privat & Unternehmen)

Young Rebels (bis 27 Jahre)
76 €

Adult Change (ab 27 Jahre)
108 €

Bei privaten Selbstzahlern oder Unternehmensbeauftragung richtet sich die Dauer eines Termins nach den vereinbarten Vorgaben, liegt allerdings bei mindestens einer Zeitstunde. Die meisten Leistungen sind umsatzsteuerbefreit. Nach individueller Prüfung und Vereinbarung kann der Umsatzsteuer-Regelsatz (19 %) gelten.

Für selbstzahlende Schüler und Studierende, sowie Personen in besonderen finanziellen Härten ist ein angepasster Stundensatz möglich.